GLS Gruppe gut auf Brexit vorbereitet
Zum 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgeschieden. Seit diesem Austrittsdatum ist das UK kein Mitglied der EU mehr. Für den Warenverkehr zwischen der EU und dem UK gilt jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2020. Der zollrechtliche Status des UK nach dieser Frist wird abhängen von den laufenden Verhandlungen und Vereinbarungen mit der EU. Ein Ergebnis kann sein, dass das UK aus Sicht der EU zollrechtlich den Status eines Drittlandes erhält. Das bedeutet, dass der Warenverkehr und damit der Paketversand zwischen der EU und dem UK in diesem Fall frühestens ab 01. Januar 2021 der zollamtlichen Überwachung unterliegen wird.
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